Die Wohnimmobilien-
kreditrichtlinie....

von Daniel van der Vee (Kommentare: 5)

Vielleicht haben Sie ja das ein oder andere schon darüber gehört. Die Bundesregierung hat die Bedingungen für Baufinanzierungen verschärft und am 21. März 2016 trat die Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WIKR oder WOKRI) in Kraft.

Mit dieser Richtlinie setzte unsere Regierung eine EU-Richtlinie, die 2014 verabschiedet wurde, besonders streng in nationales Recht um. Sie dient zum Schutze der Verbrauchers und setzt Standards für die Beratung über Immobilienkreditverträge.

Wohnimmobilienkreditrichtlinie

Was heißt das jetzt genau?

Zum einen müssen Banken nun nachweisen, dass sie geprüft haben, dass der Kunde einen Kredit innerhalb der Laufzeit zurückzahlen kann. Bisher haben Kreditinstitute eher darauf geschaut, dass die Immobilie in Zukunft nicht an Wert verliert und notfalls ohne Verlust wieder verkauft werden kann, falls der Kunde nicht mehr in der Lage sein sollte das Darlehen zurückzuzahlen.

Nun ist der Wert der Immobilie nicht mehr das entscheidenste Kriterium. Es wird die Bonität des Kunden genau geprüft und entschieden, ob ein Kredit vergeben wird oder nicht. Da nun auf die gesamte Laufzeit des Darlehens geschaut wird, müssen die Banken nun die Einnahmeentwicklung über die gesamte Laufzeit vorhersehen.

Das heißt, gegebenenfalls werden nun Informationen zur gesetzlichen Rente und privaten Altersvorsorge notwendig. Gehälter werden unter vagen Annahmen in die Zukunft hochgerechnet. Zudem werden höhere Lebenshaltungskosten angesetzt, was den Betrag, den ein Kreditnehmer im Monat an Zins und Tilgung aufbringen kann, verringert.

Bei jungen Familien geht man davon aus, dass bald Kinder auf die Welt kommen und somit das verfügbare Einkommen für einen Immobilienkredit sinken wird.

Betroffen ist nun auch die ältere Generation. Nun muss die Bank sicherstellen, dass der Kredit bis zum Lebensende getilgt werden kann, was in der Praxis quasi unmöglich ist.

Zudem muss der zukünftige Eigentümer sich gewisser Risiken bewusst sein, die seine finanzielle Situation in Zukunft ändern könnten- wie z.B. Krankheit, Scheidung, Berufsunfähigkeit.

Bislang haben Banken diese Risiken in Kauf genommen, nun muß der Kunde aber unterschreiben, dass er sich solcher Risiken bewußt ist. Da Banken ab jetzt in der Haftung sind, könnte der Kunde, der einen Immobilienkredit mit einer Bank abschließt, wegen “schlecher Beratung” gegen die Bank klagen, wenn er irgendwann in einen finanziellen Engpass geriete.

Das heißt, die Banken prüfen die Kreditwürdigkeit des Kunden nun strenger um sich abzusichern und dadurch ist die Bearbeitungszeit länger geworden.

Deshalb empfehlen wir Ihnen, sich rechtzeitig bei uns zu melden, damit wir genügend Zeit haben, alle nötigen Bonitäts- und Objektunterlagen zusammen zu stellen und von den Banken prüfen zu lassen.

Haben Sie Fragen zur Wohnimmobilienkreditrichtlinie?

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Daniel van der Vee

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